Verstoß gegen Pressefreiheit - Anzeige gegen Tobias Eisert
Verstoß gegen Pressefreiheit - Anzeige gegen Tobias Eisert
Verstoß gegen die Pressefreiheit - Strafanzeige gegen Präsident des Landgerichts Mainz Tobias Eisert - Polizei Saarlouis ermittelt
Gegen den Präsidenten des Landgerichts Mainz, Tobias Eisert, liegt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen die Pressefreiheit, Amtsmissbrauchs und falscher Beschuldigung vor (Polizeiliches Aktenzeichen 958087/16122020/1817). Dies teilte die Polizeiinspektion Saarlouis report mit.
report hat diesbezüglich eine Anfrage mit Bitte um Stellungnahme an
Rheinland-Pfalz' Justizminister Herbert Mertin (FDP), den Vorgesetzter von
Tobias Eisert, gestellt. report hat den Minister Mertin zudem gebeten, den
Präsidenten des Landgerichts Mainz, Tobias Eisert, sofort von seinen Aufgaben zu
entbinden.
Hintergrund ist eine Strafanzeige von Tobias Eisert und ein erlassener
Strafbefehl vom Mainzer Amtsrichter Martin Pirron persönlich gegen den
Geschäftsführenden Gesellschafter der Früherwisser Media GmbH wegen
Veröffentlichungen von report im Fall der Mainzer Familienrichterin Stefanie
Pfeffer. Es drohen 40 Tage Haft oder 2000 Euro Strafe gegen den Geschäftsführer
persönlich.
"Ungeheurer Verstoß gegen die Pressefreiheit"
Die Früherwisser Media GmbH hält dies für einen "ungeheuren Verstoß gegen die
Pressefreiheit", die Tobias Eisert nicht zusteht. Eine Zensur der Presse findet
nicht statt, heißt es dazu im Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland. "Es entsteht für uns leider der Eindruck, dass Herr Eisert
unliebsame Presseberichte unterbinden will", erklärte die Früherwisser Media
GmbH. "Er ist in seiner Position aus unserer Sicht nicht mehr haltbar." Die
Pressefreiheit in Deutschland sei ein sehr hohes Gut. Ferner sei die
Strafanzeige und der Strafbefehl ganz offensichtlich aus mindestens zwei
weiteren Gründen rechtlich ohnehin unzulässig.
Handelt ein Geschäftsführer rechtswirksam und offengelegt für die GmbH und
erleiden Gläubiger oder Dritte einen Schaden, haftet grundsätzlich nur die GmbH
im Außenverhältnis. Dies entspricht dem Sinn und Zweck der GmbH als
Kapitalgesellschaft mit dem Ziel des Schutzes des Privatvermögens der dahinter
stehenden Gesellschafter und der für die GmbH handelnden Geschäftsführer.
Amtsgericht Mainz zudem offensichtlich gar nicht zuständig
Der Strafbefehl sei ferner nicht zulässig, da das Amtsgericht Mainz gar nicht
zuständig sei. Gerichtssitz bei Streit um Veröffentlichungen von report muss
Saarlouis sein, der Firmensitz der Früherwisser Media GmbH. Zuständig für die
Strafanzeige in dem Fall gegen den Präsidenten des Landgerichts Mainz, Tobias
Eisert, sind nun die Polizeiinspektion Saarlouis und die Staatsanwaltschaft
Saarbrücken (report).
Ausführlicher Bericht folgt.
Anmerkung der Redaktion:
"report - das Gerichtsmagazin für die Stadt Mainz" ist eine Publikation der
Früherwisser Media GmbH.